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    Wann zahlt die Unfallversicherung nicht? Das sollten Sie wissen

    Sebastian Geburek
    28.12.2025
    NEU
    Unfallversicherung: Wann zahlt sie nicht?

    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz, hat jedoch wichtige Ausschlüsse, die Sie kennen sollten. Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle, Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie riskante Tätigkeiten wie Extremsport werden normalerweise nicht abgedeckt. Zudem sind Unfälle in Kriegs- und Krisengebieten sowie durch psychische Erkrankungen oder durch Krankheiten verursachte Gesundheitsschäden in der Regel ausgeschlossen. Seien Sie sich dieser Faktoren bewusst, um im Ernstfall nicht überrascht zu werden.

    Unfallversicherung: Wann zahlt sie nicht?

    Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung, besonders in einer Welt, die von unerwarteten Ereignissen geprägt ist. Doch wie jede Versicherung hat auch die Unfallversicherung ihre Grenzen. Es ist essentiell, sich dieser Ausschlüsse bewusst zu sein, um nicht im Ernstfall von einer nicht erwarteten Zahlungsverweigerung überrascht zu werden.

    Häufige Ausschlüsse in der Unfallversicherung

    1. Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle

    Eine der grundlegendsten Ausschlussklauseln in jeder Unfallversicherung betrifft vorsätzlich herbeigeführte Unfälle. Wenn nachgewiesen wird, dass ein Versicherungsnehmer oder die versicherte Person einen Unfall absichtlich verursacht hat, um zum Beispiel eine Versicherungsleistung zu erschleichen, verweigert die Versicherung in der Regel ihre Leistung.

    2. Alkohol- und Drogeneinfluss

    Eine weitere häufige Ausschlussklausel bezieht sich auf Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Die Aussage, dass eine gesetzliche Promillegrenze über Versicherungsschutz entscheidet, ist im Kontext der privaten Unfallversicherung nicht korrekt. Vielmehr können Leistungsansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Versicherte grob fahrlässig handelt, wie zum Beispiel durch Alkoholmissbrauch. Für weitere Informationen zu Unfallversicherungen und mögliche Risikosportarten, die unter ähnliche Ausschlüsse fallen könnten, klicken Sie hier.

    3. Nicht versicherte Tätigkeiten

    Einige Tätigkeiten, die als besonders risikoreich gelten, sind in vielen Unfallversicherungen nicht automatisch eingeschlossen. Dazu zählen unter anderem Extremsportarten. Möchte man sich speziell bei der Ausübung solcher Tätigkeiten absichern, muss oft ein spezieller Schutz erworben werden.

    4. Kriegs- und Konfliktgebiete

    Unfälle, die in Folge von Kriegshandlungen oder in Krisengebieten passieren, sind meistens ausgeschlossen. Diese Regelung soll das unabschätzbare Risiko in solchen Regionen abdecken. Der mögliche Schutz durch eine Unfallversicherung während einer Reise kann daher stark variieren. Mehr dazu finden Sie im Beitrag über Unfallversicherung im Ausland.

    Weitere Ausschlüsse, die Sie beachten sollten

    5. Psychische Erkrankungen

    Unfälle, die durch psychische Erkrankungen entstanden sind, wie zum Beispiel suizidale Handlungen, werden in der Regel nicht durch eine Unfallversicherung abgedeckt. Dies ist ein häufig übersehener Punkt, da viele glauben, dass jede Form von Unfall durch die Versicherung gedeckt sei.

    6. Gesundheitsschäden aufgrund von Krankheiten

    Eine Unfallversicherung zahlt nicht für Unfälle, die durch einen Krankheitsanfall verursacht werden, zum Beispiel bei einem epileptischen Anfall hinter dem Steuer. Hierbei könnte eine Krankheits- oder Invaliditätsversicherung greifbarer sein.

    Wann sollten Sie handeln?

    • Sie üben mittlerweile riskante Hobbys oder Extremsportarten aus, die bei Vertragsabschluss noch nicht aktuell waren.
    • Sie wissen nicht sicher, ob Ihre Versicherung bei Unfällen durch grobe Fahrlässigkeit, wie etwa nach dem Konsum von Alkohol, leistet.
    • Sie planen eine Reise in ein potenzielles Krisengebiet oder halten sich häufig im außereuropäischen Ausland auf.
    • Sie sind sich unsicher, ob Unfälle infolge von plötzlichen Krankheitsanfällen wie Ohnmacht oder Herzinfarkt in Ihrer Police mitversichert sind.
    • Ihr bestehender Unfallversicherungsvertrag ist älter als drei Jahre und wurde seitdem nicht mehr an Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst.

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    7. Berufliche Risiken

    Unfälle, die im Rahmen außergewöhnlicher beruflicher Risiken geschehen, sind gelegentlich nicht versichert. Berufstätige in gefährlichen Jobs sollten hier besonders aufmerksam den Versicherungsschutz prüfen. Weitere Informationen zu beruflichen Aspekten der Unfallversicherung finden Sie im Artikel Unfallversicherung und Beruf.

    Zu beachten ist auch, dass unterschiedliche Versicherungen unterschiedliche Regelwerke haben. Für unerfahrene Versicherungsnehmer kann es daher nützlich sein, sich vor Vertragsabschluss umfassend über die Bedingungen der Versicherer zu informieren. Dies kann auch einen Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung umfassen. Weitere Einsichten zu diesem Thema finden sich im Artikel Unfallversicherung einfach erklärt.

    Abschließend ist es wichtig, Regelungen individuell anzupassen: Alleine die Kenntnis der Ausschlüsse hilft nicht weiter, wenn weiterhin Unklarheiten bezüglich spezifischer Bedürfnisse bestehen. Um eine ideale Absicherung zu gewährleisten, bieten wir Ihnen gern eine persönliche Beratung an, die unverbindlich und kostenlos ist. So finden Sie die passende Lösung für Ihre individuellen Anforderungen.

    FAQ zur Unfallversicherung: Wann zahlt sie nicht?

    • Frage: Zahlt die Unfallversicherung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss?
      Antwort: Nein, in der Regel zahlt die Unfallversicherung nicht, wenn der Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss geschah, wobei die genauen Bedingungen von den Versicherungsverträgen abhängen.
    • Frage: Sind Unfälle auf Reisen immer abgedeckt?
      Antwort: Nein, Unfälle in Kriegs- oder Krisengebieten sind meist ausgeschlossen. Weitere Informationen bietet unser Beitrag zur Unfallversicherung und Reisen.
    • Frage: Werden sportliche Aktivitäten durch die Versicherung abgedeckt?
      Antwort: Nicht alle Sportarten sind automatisch gedeckt; risikoreiche Sportarten können ausgeschlossen sein oder zusätzliche Beiträge erfordern.

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